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06/2010
Das Oberbergamt Rothenburg/S. (1772 – 1815) Teil I
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf
„150
Jahre
preußische
Bergverwaltung
im
mitteldeutschen
Bergbau.
Festschrift
aus
Anlass
des
150jährigen
Bestehens
des
Oberbergamtes
in
Halle a. S.“, Halle 1922
„225
Jahre
Oberbergämter
und
Bergbehörden
in
Halle
an
der
Saale.
Festschrift
aus
Anlass
des
225.
Jahrestages
der
Gründung
des
Magdeburg
–
Halberstädter
Oberbergamtes
am
29.
Dezember
1772
in
Rothenburg
a.
S.,
aus
dem
1815
das
Oberbergamt
in
Halle
a.
S.
hervorgegangen
ist“,
Hrg.
Bergamt Halle1998.
Als das Magdeburg – Halberstädter Oberbergamt zwischen 1772 und 1815 in Rothenburg/S. residierte,
erreichte der Ort eine gesellschaftliche Blüte, die weit in das damalige Preußen ausstrahlte und prominente
Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur als Besucher anzog. Eine solche
Bedeutung hat der kleine Ort nie wieder erreicht.
Vorgeschichte
Entscheidende
Grundlage
für
die
wirtschaftliche
Entwicklung
von
Rothenburg/S.
war
der
Bergbau.
Er
ging
auf
die
Zeit
Heinrichs
I.
(um
875
-
936)
zurück,
als
fränkische
Bergleute
in
die
Bergwerke
des
Harzes
geholt
worden
waren.
Damit
breitete
sich
der
Bergbau
auch
in
die
Mansfelder
Gegend
aus.
Der
Legende
nach
begannen
1199
die
aus
dem
Harz
stammenden
Berghauer
Nappian
und
Neucke
am
Kupferberg
bei
Hettstedt
mit dem Abbau von Kupferschiefer. Das Jahr 1200 gilt als Beginn des Mansfelder Kupferschieferbergbaus.
Frühzeitig
erkannte
man
in
Hettstedt,
dass
der
Kupferschiefer
an
den
Rändern
des
Grundgebirges
auch
an
anderen
Stellen
zu
Tage
ausstrich.
Es
kann
angenommen
werden,
dass
bereits
im
13.
Jahrhundert
auch
bei
Rothenburg
und
Wettin
nach
Kupfererz
geschürft
wurde.
Urkundlich
wurde
der
Bergbau
in
der
Rothenburger Umgebung erstmals 1350 erwähnt.
Schon
1446
verlieh
Erzbischof
Friedrich
III.
von
Magdeburg
den
hiesigen
Bergbau
an
Heinemann
und
Habundus Laß, welche die Erze in einer Schmelzhütte in Kirchedlau verarbeiteten.
In
Rothenburg
wurde
1550
durch
Bischof
von
Lebus
(Domherr
von
Halberstadt)
eine
erste
Schmelzhütte
errichtet,
mit
der
hier
der
Kupferschieferbergbau
grosse
Bedeutung
erlangte..
Selbst
der
Magdeburger
Erzbischof
Sigismund
(Markgraf
von
Brandenburg)
beteiligte
sich
mit
20000
Talern
am
Bau
der
Schmelzhütte.
Der
Kupferschiefer
kam
zu
dieser
Zeit
aus
Gruben
westlich
der
Saale
bei
Naundorf
(heute
Strenz-
Naundorf), aus der Grube „Alter Mann“ in Könnern (in der Nähe des Hospitals)
und
südlich
von
Wettin
bei
Döblitz.
Der
Bergbau
war
in
voller
Blüte.
Es
waren
um
diese
Zeit
etwa
500
Bergleute mit 160 Pferden in der Umgebung von Rothenburg beschäftigt.
Wegen
kriegerischer
Auseinandersetzungen
kam
der
Bergbau
um
1566
zum
Erliegen.
Erst
nach
dem
Dreißigjährigen Krieg (1618 – 1648) begann nunmehr unter Preußen (seit 1680) ein neuer Aufschwung.
Eine neue Ära
Die
für
Preußen
wichtigen
Rohstoffe,
so
Kupfer
und
Steinkohle,
standen
als
bergrechtliche
Mineralien
nicht
dem
Grundstückseigentümer
zu,
sondern
fielen
unter
das
Bergregal
(Regalien
:
Im
11.
Jh.
entstandene
Bezeichnung
für
die
dem
König
zustehenden
Hoheitsrechte).
Dies
bedeutete,
dass
die
Bodenschätze
des
Bergregals
zwar
nicht
dem
Staat
gehörten,
er
aber
Gewinnungs-
und
Aneignungsrecht
als
„
Privileg
“
verleihen konnte.
Im
Jahr
1690
wurde
der
Bergbau
in
Helfta
wieder
aufgenommen,
ohne
jedoch
den
erwarteten
Ertrag
zu
bringen.
Aus
diesem
Grunde
reaktivierte
Kammerpräsident
Freiherr
von
Knyphausen
den
Bergbau
um
Rothenburg/S.
Er
erhielt
von
Friedrich
III.
(1657
–
1713),
damals
noch
Kurfürst
von
Brandenburg,
das
Rothenburger
Schloss
und
Gelände
zwecks
Anlegung
einer
Schmelzhütte
und
Errichtung
von
Wohnungen
für
„Bergofficianten“
als
Schenkung.
In
diesem
Zusammenhang
wurde
das
„Amt“
(Sitz
des
Verwalters
der
Güter
des
Erzbistums
Magdeburg),
das
sich
bisher
im
Schlossgelände
befunden
hatte,
auf
den
„Amtsberg“
verlegt.
Von
Knyphausen
bildete
eine
400teilige
Gewerkschaft
(im
Bergrecht
eine
alte
Unternehmensform
mit
einer
genossenschaftlichen
Betriebsführung),
die
durch
das
Privileg
vom
12.
Dezember
1691
eine
besondere
Verfassung
erhielt.
Dieses
Privileg
stellte
zum
ersten
Male
für
die
Wettin
-
Rothenburger
Gegend
(Kupferschiefer
und
Steinkohle)
bergrechtliche
Normen
auf,
die
auch
von
späteren
Bergordnungen
übernommen
wurden.
Unter
anderem
hatte
die
Gewerkschaft
die
Befugnis
bzw.
das
Recht,
ein
Bergamt
zu
errichten.
Dieses
Bergamt
wurde
dann
1693
in
Wettin
für
die
Wettiner
und
Rothenburger
Werke
gegründet.
Es
war
unmittelbar
dem
Kurfürsten
unterstellt.
Durch
dieses
Bergamt
wurden
erstmalig
Festlegungen,
Normen
und
Vorschriften
für
den
Kupferschieferbergbau
um
Rothenburg
und
auch
für
den
Steinkohlebergbau
um
Wettin
und
Löbejün
aufgestellt
(Bergordnung).
Andere
Aufgaben
waren
Leitung
des
Betriebes,
Verwaltung
der
Geschäfte,
Gerichtsbarkeit
in
Bergwerksangelegenheiten
und
Strafsachen
sowie
die
Befugnis
zur
Vergabe
von Abbaurechten.
1696
wurd
das
Bergamt
Wettin
durch
eine
so
genannte
„Interims-Ordonnanz“
(Übergangsorder)
dem
„
Oberbergdirektorium
zu
Cölln
an
der
Spree“
unterstellt.
Es
war
die
erste
Aufsichtsbehörde
über
ein
Bergamt
in
der
mitteldeutschen
preußischen
Bergverwaltung.
Wegen
der
großen
Entfernung
nach
Berlin
bewährte
sich
diese
Regelung
jedoch
nicht,
und
1714
wurde
die
Oberaufsicht
nach
Halle
zur
„
Magdeburgischen Amtskammer“
verlegt.
Auf
Grund
der
Misserfolge
des
Wettiner
Steinkohlebergbaus
verpachtete
König
Friedrich
Wilhelm
I.
(1688
–
1740,
seit
1713
König
von
Preußen)
schließlich
die
Gruben
an
zwei
Privatleute
und
verkaufte
auch
seine
Anteile
an
Rothenburger
Kupferschieferbetrieben
an
die
Gewerkschaft.
Deshalb
kam
es
zur
Aufspaltung
der
preußischen
Bergverwaltung
auf
Bergamtsebene.
Es
wurde
nunmehr
neben
dem
bestehenden
Bergamt
in
Wettin
im
Jahr
1714
das
„Rothenburger
Bergamt“
gegründet.
Von
da
an
nahmen
der
Wettiner-
und
der
Rothenburger Bergbau getrennte Wege.
Nach
kurzer
Blütezeit
geriet
der
unter
gewerkschaftlicher
Führung
stehende
Rothenburger
Kupferschieferbergbau
wegen
zunehmend
hoher
Wasserzuflüsse
in
den
Gruben,
vor
allem
1750
in
Golbitz,
immer
mehr
in
Schwierigkeiten.
Auch
die
Angliederung
der
Werke
auf
der
Friedeburgerhütte
an
Rothenburg
(1744)
konnte
daran
nichts
ändern.
Schließlich
kaufte
der
preußische
Staat
1768
für
200
000
Taler
die
Rothenburger
Werke
von
der
Gewerkschaft
zurück
und
vertraute
sie
der
Aufsicht
des
Bergamts
Rothenburg
an.
Im
Jahr
1772
erschien
die
auf
der
Schlesischen
Bergordnung
von
1769
aufbauende
„Magdeburg-
Halberstädter Bergordnung“
, die nach 76 Jahren die seit 1696 gültige
„Interims-Ordonnanz“
ablöste.
Mit dieser neuen Bergordnung wurde unter Friedrich II. („Friedrich der Große“, auch „Der Alte Fritz“,
1712 – 1786, seit 1772 König von Preußen) eine weitgreifende Bergrechtsreform umgesetzt.